Anlage 10 BWO

(zu § 28 Abs. 3 und § 45 Abs. 3)

(Fundstelle des Originaltextes: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 18;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)Vorderseite des Stimmzettelumschlags für die Briefwahl(DIN C6) blauStimmzettelumschlagfür die Briefwahl In diesen Stimmzettelumschlagnur den Stimmzettel einlegen,sodann den Stimmzettelumschlag zukleben.Rückseite des Stimmzettelumschlags für die BriefwahlNur den Stimmzettel einlegenundden Stimmzettelumschlag zukleben.Sodann- den verschlossenen Stimmzettelumschlag und - den Wahlschein mit der unterschriebenen   Versicherung an Eides Statt zur Briefwahlin den roten Wahlbriefumschlag einlegen